"Warum lasst ihr Deutschland nicht den Deutschen?" | Norbert Geis gegenüber Michael Friedman im Hessichen Rundfunk, 5.2.2002 |
"Kein Volk wird eine Überfremdung ohne Konflikt hinnehmen, es kann sie gar nicht hinnehmen (...), weil jedes Volk seine eigene Art zu leben und sein Recht darauf hat. Das ist ein Naturrecht jeden Volkes." | Norbert Geis am 26.5.1993 im Bundestag |
"Homosexualität ist die Perversion der Sexualität. Die Aufdringlichkeit, mit der sich Homosexuelle öffentlich prostituieren, ist nur noch schwer zu ertragen. Der Verlust der sexuellen Scham [...] ist ein Zeichen von Schwachsinn." mehr... | Norbert Geis in seinem Buch "Homo-Ehe – Nein zum Ja-Wort aus christlicher Sicht" |
Hinweis: N. Geis ist wie sehr viele Politiker ein großer Rhetoriker. Doch selbst in dem von uns stark gekürzten Abriss wird deutlich, wie N. Geis - zwischen einigen Fakten versteckt - übelste Diskriminierung und homophobe Stimmungsmache betreibt.
Zur Orientierung haben wir rote Markierungen vorgenommen und das Extrembeispiel farbig hervorgehoben.
Ehe und Familie müssen das Leitbild bleiben
Die
Koalitionsparteien haben im Frühsommer 2000 den Gesetzentwurf „Für Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften"
eingebracht. [...]
Das „Lebenspartnerschaftsgesetz“ hat der Bundesrat passieren lassen. Dem „Lebenspartnerschaftsergänzungsgesetz“ stimmte der Bundesrat nicht zu. [...]
Wie die Ehe
Mit diesem Lebenspartnerschaftsgesetz
haben die Koalitionsparteien ein neues familienrechtliches Institut
geschaffen, das [...]
weitgehend an die Ehe angeglichen ist. [...]
Die Strategie
Vor allem waren es die Grünen, die dieses Gesetz betrieben haben.
Meist selbst in verworrenen Verhältnissen lebend, geht ihnen das
Gespür für die Bedeutung von Ehe und Familie für unsere Gesellschaft
durchweg völlig ab. [...] das politische
Langzeitkonzept der Linken. Es geht um Ideologie. Es geht aber auch
um Macht. Von daher weht der Wind.
Sieg der Schwulenbewegung
[...] Der Einfluss
dieser Schwulenbewegung (englisch: Gay Liberation Movement) ist
inzwischen in allen gesellschaftlich relevanten Organisationen zu
spüren. [...] Der Einfluss dieser Bewegung ist inzwischen so stark, dass
es schwer ist, sich mit einer konträren Meinung überhaupt noch zu
Wort zu melden, ohne Gefahr zu laufen, verhöhnt, verunglimpft und in
die rechte Ecke gestellt zu werden. [...] Eine Minderheit dieser
Schwulen gab sich dabei immer sehr aggressiv. Ihre Funktionäre und
ihre Verbandsvertreter legen dabei ein Verhalten an den Tag, das
sich von dem der Extremisten nicht unterscheidet. [...]
Eine kleine Minderheit
Dabei handelt es sich bei der Gruppe der Homosexuellen um eine ganz geringe statistische Größe.
Die Angaben schwanken zwischen 2 und 2,8 % der männlichen
Bevölkerung, bzw. 1,4 % der Frauen. [...] Welche andere Minderheit kann von
sich behaupten, so viel an politischer Macht für die eigenen Ziele zu gewinnen?
Kein Regelungsbedürfnis
Der Öffentlichkeit wird seit
Jahren eingehämmert, welch ein hohes Bedürfnis für die von den
Schwulen angestrebte Homo-Ehe bestehe. Ein solches Bedürfnis ist
aber aufgrund der Minderheit überhaupt gar nicht sichtbar. [...]
Der Staat kann aber nicht einfach ins Blaue hinein Gesetze
erlassen, nur weil ein paar lautstarke Agitatoren danach schreien.
[...]
Diskriminierung?
[...] In der Gesetzesbegründung wird suggeriert , dass auch in Deutschland
gleichgeschlechtliche Partnerschaften bisher diskriminiert werden.
[...] Dabei will niemand in Deutschland
ernsthaft die Zweisamkeit der Homosexuellen diskriminieren. Mag
sein, dass die Stammtischriege witzelt , wenn dieses Thema gerade
Gesprächsstoff liefert. Im Grunde aber herrscht doch die
Einstellung: die sollen machen was sie wollen .
[...] Der Staat hat die Intimsphäre zu schützen. Das gilt auch für die Homosexuellen. Darüber besteht Einigkeit. [...]
Gesellschaftliche Anerkennung
Der Schwulenbewegung geht es gar nicht um die Abwehr der nicht vorhandenen
Diskriminierung. [...] Die Homosexuellen wollen aus dem Makel der Abartigkeit
heraus. [...] Wenn ihre Sexualität den rechtlichen Rahmen der Ehe hat, so hoffen sie, werden ihre sexuellen Praktiken gleichberechtigt neben den Beziehungen von Mann und Frau stehen und von dem Odium der Widernatürlichkeit
befreit sein. [...] Bis jetzt gilt in unserer Rechtsordnung immer noch
die Einzigartigkeit von Ehe und Familie. Das aber gilt dann nicht
mehr, wenn zur Ehe und zur Familie dieses neue familienrechtliche
Institut gleichberechtigt daneben steht.
Frustration
[...] In dem Zusammenleben zweier gleichgeschlechtlichen
Menschen treten zwangsläufig mit der Zeit große Probleme auf. Der Partnerwechsel ist bekanntlich sehr hoch. Der körperliche Kontakt ist höchstgefährlich. Nicht selten entstehen dadurch langwierige Krankheiten. Die Gruppe der Homosexuellen ist in besonderem Maße aidsgefährdet. Gerade aufgrund ihrer Feinfühligkeit empfinden viele Homosexuellen ihre Sexualpraktiken selbst als pervers. All dies
führt nicht selten zur Frustration und zur Verzweiflung . [...]
Ein krasser Irrtum
Mit diesem Kampfruf der
„Diskriminierung“ und mit dem Kampf um die Einführung der „Homo-Ehe“
wollen sie jede mögliche und ethisch begründete Sachkritik an einer
homosexuell geprägten Lebenspraxis abwehren. [...]
Die Gesellschaft, solange sie noch gesund empfindet , wird diese sexuelle Lebensform nie als gleichberechtigt mit der Lebensform von Mann und Frau anerkennen.[...]
Hitler hat den Homosexuellen großes Unrecht
zugefügt. [...] Der Staat hat im Intimbereich
der Menschen nichts zu suchen. Diese Achtung vor der privaten Sphäre
des Einzelnen ist aber kein Widerspruch zu der Einstellung vieler
Menschen, welche die homosexuelle Lebensform für sich selbst
ablehnen und zu der Sorge vieler Eltern, die es als Unglück
empfinden , wenn eines ihrer Kinder der Homosexualität verfällt . Die
Menschen haben immer gewusst [...] dass
Homosexualität eine Verirrung darstellt. Zwar wird den Jugendlichen heute eingehämmert , Homosexualität sei etwas ganz normales[...].
Die meisten werden es jedoch nicht glauben, weil sie [...] intelligent
genug sind, solche Parolen richt einzuordnen.
Missachtung von Ehe und Familie
[...] Bei der Ehe geht es immer auch um
die Weitergabe von neuem Leben. Es geht um Kinder und um die
Erziehung von Kindern. [...] Jeder Vater, der sein kleines Kind in
den Armen wiegt, wiegt zugleich unsere Zukunft in seinen Armen.
[...] Weil beides, Ehe und gleichgeschlechtliche Partnerschaft,
nicht verglichen werden kann, besteht in der Bevorzugung von Ehe und
Familie durch unsere Verfassung keine Diskriminierung . Der Vorwurf der Diskriminierung ist daher falsch. [...]
Die Perversion beim Namen nennen [...] Niemand hat das Recht, homosexuelle Menschen lächerlich zu machen und sie in ihrer Würde zu verletzen. Für den Christen ist dies allemal keine Frage, auch wenn er einen solchen Lebensstil nicht billigt, ja sich sogar dagegen wenden muss. Bei aller Nächstenliebe aber darf in der Öffentlichkeit nicht der Eindruck entstehen, als sei diese Lebensform etwas ganz selbstverständliches, als sei es richtig, wenn junge Menschen sich für eine solche Lebensform entscheiden. Es ist daher an der Zeit, dass diese Lebensform endlich auch in der Öffentlichkeit als das bezeichnet wird, was sie ist: die Perversion der Sexualität . Die Aufdringlichkeit, mit der sich Homosexuelle öffentlich prostituieren, ist nur noch schwer zu ertragen. Sie lassen jede Scham vermissen. Der Verlust der sexuellen Scham aber ist immer ein Zeichen von Schwachsinn, wie es Freud formuliert hat. Deshalb muss in der Öffentlichkeit Widerspruch laut werden, damit der Schwachsinn nicht zur Mode wird. |
Christliches Menschenbild
[...] Unter Paar verstehen wir die Ergänzung
zweier Menschen mit verschiedenem Geschlecht. [...] Wenn
homosexuelle Gemeinschaften immer mehr in die Nähe der Ehe gerückt
werden, stehen wir vor einer Auflösung des Menschenbildes , deren Folgen nur äußerst gravierend sein können“ (Joseph Cardinal Ratzinger, wie vor).
Ein schlecht gemachtes Gesetz
Übertriebene Hast
Wie oben bereits dargelegt, wurde der ursprüngliche Gesetzentwurf [...] in
zwei Gesetze aufgespalten mit den neuen Bezeichnungen
„Lebenspartnerschaftsgesetz“ und
„Lebenspartnerschaftsergänzungsgesetz“. Diese Aufspaltung erfolgte
deshalb, weil die Koalitionsparteien sich ausrechnen konnte, dass
aufgrund der Mehrheitsverhältnisse und der eindeutigen Absage der
CDU/CSU das Gesetz im Bundesrat scheitern werde. [...]
Beide Gesetze wurden mit völlig übertriebener Hast, im Schweinsgalopp durch den Ausschuss und am 10. November durch den Bundestag getrieben. [...] Eine vernünftige Beratung in den Fraktionen und deren Gremien war daher gar nicht möglich. [...]
Aufspaltung nicht gelungen?
[...] Um das Lebenspartnerschaftsgesetz zustimmungsfrei zu machen, wurde unter
anderem die gesetzlich angeordnete Zuständigkeit des Standesbeamten
und die damit verbundene Verfahrensregelung aus dem
Lebenspartnerschaftsgesetz herausgenommen. Durch die hastige
Beratung im Ausschuss und im Parlament aber ist es passiert, dass
[...] der „Standesbeamte“ doch im Lebenspartnerschaftsgesetz verblieben ist. [...] Deshalb ist dieses Gesetz eigentlich nach wie vor zustimmungspflichtig (Art. 84, Abs. 1 GG).
[...] Über die Frage, ob die Aufspaltung gelungen ist, besteht also Streit.
Aufspaltung nicht zulässig?
[...] Sicher ist, dass das sogenannte Ergänzungsgesetz ohne das
Lebenspartnerschaftsgesetz keinen Sinn macht. Dies wird deutlich, wenn man sich vorstellt, dass das Bundesverfassungsgericht das
Lebenspartnerschaftsgesetz für nichtig erklärt, weil es
verfassungswidrig ist. Dann wäre das Ergänzungsgesetz ohne
Bedeutung.
Verletzung des Gleichheitssatzes
Durch das Lebenspartnerschaftsgesetz und das Ergänzungsgesetz werden einseitig
nur die gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften bevorzugt. Darin
ist aber eine Benachteiligung all der Lebensgemeinschaften zu sehen, die ebenso ein Leben lang Verantwortung füreinander tragen, die aber die Vorteile, die dieses Gesetz den gleichgeschlechtlichen Partner gewährt, nicht in Anspruch nehmen dürfen. [...]
Art. 6 GG
Die wesentlichen verfassungsrechtlichen
Bedenken sehen wir allerdings in der Verletzung von Art. 6 GG. Dort
wird Ehe und Familie als [...] Leitbild für das Zusammenleben der Menschen
herausgestellt. Dies hat gewiss seinen Grund in unserer kulturellen
Entwicklung und vor allem in unserem christlichen Glauben.
[...] Gleichgeschlechtliche Partnerschaften werden auf die gleiche
Stufe mit Ehe und Familie gestellt. Das ist der schwerwiegendste
Angriff auf Ehe und Familie in unserer jüngeren Geschichte, sieht man einmal von der Zeit des Nationalsozialismus und des Kommunismus ab, in der Ehe und Familie einen schweren Stand hatten.
Erbrecht
Schily hält auch die Einbeziehung gleichgeschlechtlicher Partner
in das gesetzliche Erbrecht für verfassungsrechtlich bedenklich.
[...] Nun aber wird der gleichgeschlechtliche Partner bei einer eingetragenen
Lebenspartnerschaft im Falle des Todes des anderen Partners ebenso
behandelt wie der Ehepartner. Das widerspricht nach Meinung des
Innenministers und der verfassungsrechtlichen Abteilung des
Innenministeriums unserer Verfassung. [...]
Verfassungsklage?
[...] Nach meiner Auffassung gibt es Ansatzpunkte genug dafür, dass das
Gesetz verfassungsrechtlich höchst bedenklich ist.
[...] Dieses Lebenspartnerschaftsgesetz
relativiert den Wert der Ehe und Familie. [...] Die junge Generation wird noch weiter verunsichert werden. Die Stabilität in unserer Gesellschaft wird
weiter abnehmen. [...] Die Unionsparteien dürfen deshalb kein Mittel auslassen, um Ehe und Familie in ihrer Leitbildfunktion zu stärken.
Ein Mittel dazu ist auch die Auseinandersetzung vor dem Verfassungsgericht."
Norbert Geis - Mitglied des deutschen Bundestages
Ursprüngliche Quelle: http://www.bundestag.de/mdbhome/Geis_No0/eheundfamilie.htm (seit März 2002 wieder offline)
Der komplette Text findet sich jedoch noch im Webarchiv (externer Link).